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Talentenetz
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40724 Hilden

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Talentenetz
TT-Trade & IT Consulting
Beethovenstr. 35
40724 Hilden
E-Mail: info@talentenetz.de
Stand: 12.01.2025

§1 Geltungsbereich

Talentenetz mit Sitz in Hilden bietet unter www.talentenetz.de sowie unter anderen von Talentenetz betriebenen Domains Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit Online-Marketing, Personalbeschaffung und Unternehmensberatung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwischen Talentenetz als Anbieter der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Kooperationsvertrags im Sinne dieser AGB. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.

Mit Zustandekommen des Kooperationsvertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese kann zur Zeit des Vertragsschlusses auf der Talentenetz Webseite eingesehen werden.

§2 Vertragsart und Vertragsgegenstand

Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings, Online-Recruitings und der Personalvermittlung. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.

Bei dem zwischen Talentenetz und dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes schulden.

Talentenetz ist berechtigt, die vereinbarten Dienstleistungen an Dritte zu übertragen. In diesem Fall bleibt Talentenetz weiterhin der alleinige Ansprechpartner des Auftraggebers. Die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung wird durch die beauftragten Dritten in unserem Namen erbracht.

Talentenetz ist berechtigt, das Logo und den Unternehmensnamen des Auftraggebers ab Angebotsannahme bzw. Vertragsbeginn zu Referenzzwecken auf der eigenen Webseite und anderen Werbematerialien zu nutzen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.

§3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss zwischen Talentenetz und dem Auftraggeber kann fernmündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail, digitale Signatur) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot. Hierbei sind etwaige Bindungsfristen zu beachten, sofern diese im Angebot gesondert angegeben sind.

Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis-/Dokumentationszwecken aufzeichnen. § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung.

§4 Vergütung der Leistungen, Fälligkeit und Rechnungsstellung

Die Vergütung der von Talentenetz zu erbringenden Leistung wird in dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich festgelegt. Grundsätzlich wird die Vergütung dabei in eine Initiierungsgebühr sowie laufende, monatlich zu entrichtende Gebühren unterteilt.

Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vereinbarte Initiierungsgebühr ist unverzüglich ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die monatliche Gebühr ist ebenfalls per sofort und für den Folgemonat zu entrichten.

Mit Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch Talentenetz bedarf. Im Falle des Verzugs werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet.

Talentenetz behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich Talentenetz das Recht vor, nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.

Vergütung für Personalvermittlung:
Falls Talentenetz eine oder mehrere Personen an den Auftraggeber vermittelt, verpflichtet sich dieser zur Zahlung eines Vermittlungshonorars in Höhe von 25 % des Bruttojahreseinkommens, mindestens jedoch 9.000 € (zzgl. USt.).
Das Honorar ist 14 Tage nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages fällig.
Falls der Auftraggeber eine durch Talentenetz vorgestellte Person innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung einstellt, bleibt die Vermittlungsprovision in voller Höhe fällig.

§5 Haftungsausschluss für Personalvermittlung

Talentenetz übernimmt keine Haftung für die Arbeitsqualität, Arbeitsweise oder Zuverlässigkeit eines vermittelten Kandidaten. Die Verantwortung für die Auswahl und Anstellung des Kandidaten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

§6 Datenschutz

Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart. Talentenetz speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich für Vertragszwecke.

Talentenetz ist berechtigt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, sofern dies zur Erfüllung der vertraglichen Leistung erforderlich ist. Eine Weitergabe an nicht beauftragte Dritte erfolgt nicht.

Der Auftraggeber bestätigt, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

§7 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Der Auftraggeber kann mit Forderungen gegen Talentenetz nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.